STAATSBÜRGERSCHAFT

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann erworben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

 

1. Nach legalem ununterbrochenem Aufenthalt von mindestens 6 Jahren:

 

  • Vorhandene Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder Nachweis einer substanziellen persönlichen Integration
  • Ehegatten/eingetragene Partner von österreichischen Staatsbürgern, die im gemeinsamen Haushalt leben und seit mindestens 5 Jahren in einer Ehe/eingetragenen Partnerschaft leben
  • Bürger von EEA Staaten
  • Personen die in Österreich geboren wurden

 

2. Nach 10 Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts im Land (davon mindestens fünf Jahre ständiger Aufenthalt).

 

3. Nach rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt von mindestens 15 Jahren und erheblicher persönlicher und beruflicher Integration.

 

4. Nach 30 Jahren ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich.
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist unter den genannten allgemeinen Voraussetzungen auf minderjährige Kinder und auf Ehegatten/eingetragene Partner (nach 6 Jahren Aufenthalt und 5 Jahren Ehe) zu erstrecken.

 

5. Für minderjährige, unverheiratete Kinder, wenn zumindest ein Elternteil eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (Kind muss einen Wohnsitz haben, wenn der betreffende Elternteil in Österreich lebt).

 

6. Für minderjährige adoptierte Kinder von österreichischen Staatsbürgern.

 

7. Wenn Sie als Ausländer mit Wohnsitz in Österreich die Staatsbürgerschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zehn Jahren besessen haben und diese auf andere Weise als durch Entzug verloren haben.

 

8. Wenn die österreichische Regierung bescheinigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft, wegen der bereits erbrachten oder noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen des Fremden im besonderen Interesse der Republik liegt.